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   BVerwG, 24.06.1957 - I B 61.57   

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BVerwG, 24.06.1957 - I B 61.57 (https://dejure.org/1957,7101)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1957 - I B 61.57 (https://dejure.org/1957,7101)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1957 - I B 61.57 (https://dejure.org/1957,7101)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf bauordnungsrechtliches Eiunschreiten gegen eine Lebensmittelgroßhandlung in einem Wohngebiet bei Kenntnis des Nachbarn von der gewerblichen Nutzung vor dem Bezug

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.12.1955 - I C 167.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1957 - I B 61.57
    Die Frage, ob die Vorschriften der örtlichen Bauordnung über den Schutz von Wohngebieten den Bewohnern dieser Gebiete klagbare Rechte einräumen, kann nur aus der Auslegung der einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften beantwortet werden und gehört daher nicht dem Bereich des revisiblen Rechts an (Beschluß des Senats vom 8. Dezember 1955 - BVerwG I C 167.55 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 17.04.1956 - I B 41.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1957 - I B 61.57
    Daß die Beigeladene aus etwa in anderen Fällen fehlerhafterweise erteilten Genehmigungen im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz nichts zu ihren Gunsten herleiten kann, ergibt sich aus dem vom erkennenden Senat wiederholt ausgesprochenen Grundsatz, daß sich aus dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz kein Anspruch auf Wiederholung von Rechtsfehlern herleiten läßt (vgl. Beschluß des Senats vom 17. April 1956 - BVerwG I B 41.56 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 21.06.1956 - I C 10.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1957 - I B 61.57
    Denn wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat, kann mit Rücksicht auf Art. 99 des Grundgesetzes, wonach eine Zuständigkeit von Bundesgerichten für die Entscheidung landesrechtlich geregelter Sachgebiete nur durch Landesrecht begründet werden kann, der Begriff des revisiblen Rechts im Sinne des § 56 BVerwGG nicht auf übereinstimmend geltendes Landesrecht ausgedehnt werden (vgl. Urteil des Senats vom 21. Juni 1956 - BVerwG I C 10.55 - [DVBl. 1956 S. 832] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 09.08.1956 - I C 79.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1957 - I B 61.57
    Die Ansicht des Berufungsgerichts, daß in dem bloßen Nichteinschreiten der Baupolizei gegen andere nicht genehmigte Gewerbebetriebe in geschützten Wohngebieten kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach der erwähnte Grundsatz die Behörden nicht verpflichtet, gegen einen mehrfach aufgetretenen Mißstand in allen Fällen gleichzeitig schlagartig einzugreifen (Beschluß des Senats vom 16. April 1956 - BVerwG I B 17.56 - und Urteil vom 9. August 1956 - BVerwG I C 79.55 -).
  • BVerwG, 16.04.1956 - I B 17.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1957 - I B 61.57
    Die Ansicht des Berufungsgerichts, daß in dem bloßen Nichteinschreiten der Baupolizei gegen andere nicht genehmigte Gewerbebetriebe in geschützten Wohngebieten kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach der erwähnte Grundsatz die Behörden nicht verpflichtet, gegen einen mehrfach aufgetretenen Mißstand in allen Fällen gleichzeitig schlagartig einzugreifen (Beschluß des Senats vom 16. April 1956 - BVerwG I B 17.56 - und Urteil vom 9. August 1956 - BVerwG I C 79.55 -).
  • BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65

    Rechtswirkungen der Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich "sonstiger"

    Die Berücksichtigung der angeblich tagesüblichen Geräuschkulisse weiche von der Entscheidung vom 24. Juni 1957 - BVerwG I B 61.57 - ab.
  • BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56

    Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung

    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß aus dem Gleichheitsgrundsatz keine Verpflichtung der Behörde folgt, gegen bauliche Mißstände in allen Fällen gleichmäßig und schlagartig vorzugehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. April 1956 - BVerwG I B 41.56 - mit weiteren Hinweisen und vom 24. Juni 1957 - BVerwG I B 61.57 -).
  • BVerwG, 14.11.1957 - I C 169.56

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß aus dem Gleichheitsgrundsatz keine Verpflichtung der Behörde folgt, gegen bauliche Mißstände in allen Fällen gleichmäßig und schlagartig vorzugehen (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 17. April 1956 - BVerwG I B 41.56 - mit weiteren Hinweisen undvom 24. Juni 1957 - BVerwG I B 61.57 -).
  • BVerwG, 03.02.1960 - I B 122.59
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats folgt aus dem Gleichheitsgrundsatz keine Verpflichtung der Behörde, gegen etwaige bauliche Mißstände in allen Fällen gleichmäßig und schlagartig vorzugehen (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 17. April 1956 - BVerwG I B 41.56 - mit weiteren Hinweisen, vom 24. Juni 1957 - BVerwG I B 61.57 - und Urteil vom 14. November 1957 - BVerwGE 5, 351 [BVerwG 14.11.1957 - I C 168/56] [353] -).
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